Kommentare zur deutschen Staatsangehörigkeit – Alexander Wagandt

Gepostet am

https://www.youtube.com/watch?v=JGhVmI9LDuA
Veröffentlicht am 01.08.2014
Es ist unbegreiflich! Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bitte selbst einmal die wirklich gültigen Rechtstexte lesen. Das RuStAG von 1913 ist gültig. Nicht das StAG von heute. Aber dennoch StAG § 3 sagt es klar und deutlich aus.

3 Gedanken zu „Kommentare zur deutschen Staatsangehörigkeit – Alexander Wagandt

    Arcturus sagte:
    August 3, 2014 um 10:24 am

    Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.

    rositha13 sagte:
    August 3, 2014 um 10:29 am

    Dazu gibt´s eine PDF-Datei, viel Stoff, mir zu kompliziert. Ich würde mir jedenfalls wünschen, daß dieser ewige Streit, welche Verfassung nun endgültig! gültig ist, einmal aufhört.

    Klicke, um auf RuStAG.pdf zuzugreifen

    lothar harold schulte sagte:
    August 3, 2014 um 10:58 am

    Hat dies auf lotharhschulte rebloggt.

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